Staatliche Förderungen
Möchten Sie in Ihrem Betrieb, Eigenheim oder Immobilie ihrer Wahl Energie und Kosten sparen? Die Umwelt entlasten? Vielleicht mit innovativen und hocheffizienten Methoden vorangehen? Dafür können Sie staatliche Fördermittel erhalten. Bei uns erfahren Sie, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen.
Diese Förderungen können Sie in Anspruch nehmen
Aktuell kommt es oft zu gesetzlichen Änderungen. Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Die BEG für Wohngebäude fördert Effizienzhäuser sowohl in der Sanierung als auch im Neubau.
Kunden, die erneuerbare Energien mit mindestens 55 Prozent für Wärme- oder Kälteversorgung einbeziehen oder ein spezielles Nachhaltigkeitszertifikat des Bundes vorweisen können, erhalten einen Bonus von 2,5 Prozent auf den ohnehin gewährten Fördersatz.
Mehr Infos unter den folgenden Links:
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG).
Auch im Neubau kann zusätzlich zu den regulären Fördersätzen der Bonus für die EE- oder NH-Klasse von 2,5 Prozent bzw. 5 Prozent beantragt werden.
Mehr Infos unter den folgenden Links:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
Im Rahmen der BEG EM sind Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig. Das zu sanierende Gebäude muss zur Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein, zur Heizungsoptimierung müssen Anlagen zwei Jahre alt sein.
Mehr Infos unter den folgenden Links:
Die BEG für Wohngebäude fördert Effizienzhäuser in der Sanierung.
Kunden, die erneuerbare Energien mit mindestens 55 Prozent für Wärme- oder Kälteversorgung einbeziehen oder ein spezielles Nachhaltigkeitszertifikat des Bundes vorweisen können, erhalten einen Bonus von 2,5 Prozent auf den ohnehin gewährten Fördersatz.
Mehr Infos unter dem folgenden Link:
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG).
In der Sanierung kann zusätzlich zu den regulären Fördersätzen der Bonus für die EE- oder NH-Klasse von 2,5 Prozent bzw. 5 Prozent beantragt werden.
Mehr Infos unter dem folgenden Link:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
Im Rahmen der BEG EM sind Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig. Das zu sanierende Gebäude muss zur Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein, zur Heizungsoptimierung müssen Anlagen zwei Jahre alt sein.
Mehr Infos unter dem folgenden Link:
Energieeffiziente Gebäude
Damit Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben finden, bieten wir Ihnen verschiedene Kredite an. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen.
Mehr Infos dazu unter folgenden Links:
Qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Basierend auf der Bestandsaufnahme und Analyse des Gebäudezustands erstellt der Energieberater ein individuelles energetisches Sanierungskonzept unter Berücksichtigung des Einsatzes erneuerbarer Energien.
Mehr Infos dazu unter folgenden Links:
Energieberatung Wohngebäude
Energieberatung Nichtwohngebäude
Kundinnen und Kunden können Kosten einer ambitionierten energetischen Sanierung steuerlich geltend machen.
Dazu zählen unter Anderem:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern,Lüftungsanlagen, Heizungsanlagen
- Heizungsoptimierung
Mehr Infos welche Förderung für Sie infrage kommen, finden Sie unter folgenden Links:
Wegweiser Energieeffizienz
Ihre Förderung für Haus und Wohnung